Mein Flug ist überbucht? Genau das ist mir schon zweimal passiert. Einmal auf dem Weg nach Kreta, doch dann wurden doch noch Plätze frei. Dann erst letzte Woche, auf dem Rückflug von Bangkok nach Berlin. Allerdings wurde mir dann ein viel besserer Flug angeboten, den ich liebend gerne freiwillig angenommen habe. Es ging also in meinen beiden Fällen alles gut aus. Doch was, wenn das nicht so ist? Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug überbucht ist? Darüber möchte ich euch hier auf dem Reiseblog mehr berichten.
Das sind deine Rechte, wenn der Flug überbucht wurde
Warum werden Flüge überbucht?
Warum werden Flüge überhaupt überbucht? Nun, die Airline möchte wirklich alle Plätze besetzen und kalkuliert Krankheitsfälle und No-Shows (Leute, die gar nicht den Flug antreten) schon ein. Doch nicht immer geht diese Rechnung auf. So kommt es eben manchmal zu Überbuchungen.
Welche Rechte habe ich?
Nach der der EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugüberbuchungen hast du als Passagier einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dieser Anspruch hängt ganz von der Länge des Fluges und einigen anderen Faktoren ab. Die Höhe der Erstattung kann bis zu 600 Euro betragen.
Wenn dein Flug überbucht wurde, hast du auch Anspruch auf eine freie Rück- oder Weiterreise. Voraussetzung ist, dass die Gründe für die Nichtbeförderung nicht bei dir liegen und du auch nicht freiwillig darauf verzichtet hast. Außerdem solltest du sicherheitshalber alles genau dokumentieren!
In meinem Fall hätte ich also keinen Anspruch auf finanzielle Erstattung, weil ich freiwillig die neue Flugverbindung angenommen habe. Womit auch in dem Fall sehr zufrieden war!
Natürlich kannst du dich an deine Airline wenden, wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Falls es da Probleme gibt, so gibt es auch professionelle Unternemen, die sich genau darauf spezialisiert haben. Die stellen sicher, dass dir geholfen wird und du auch deine Erstattung bekommst. Dies ist die beste Möglichkeit, um vor überbuchten Flügen Entschädigungsansprüche einzufordern.
Habe ich einen Anspruch auf Verpflegung, Hotel oder ähnliches?
Vor dem Flug nach Kreta hatte ich ziemlich Angst, weil an dem Tag kein Flug mehr ging. Hätten wir den Urlaub absagen müssen? Auf dem Rückflug wäre es noch komplizierter gewesen, wegen Hotel und Verpflegung. Daher stellt sich auch die Frage nach einem Anspruch auf Verpflegung oder Übernachtungskosten. Die Verbraucherzentrale informiert hierüber auch sehr detailliert. Du hast nämlich Anspruch auf Verpflegung und Hotelkostenübernahme, wenn es zu einer längeren Wartezeit am Flughafen kommt und kein Flug mehr an dem Tag möglich ist!
Warst du schon mal ein einer solchen Lage? Wie ging es für dich aus?
1 Kommentar
[…] schon einiges erlebt. Mal war der Koffer weg, dann der Anschluss, stundenlange Verspätungen und überbuchte Flüge. So fängt keine Reise gut an. Doch du hast Rechte bei einer Flugverspätung! In diesem Beitrag […]