Mein Flug ist überbucht? Genau das ist mir schon zweimal passiert. Einmal auf dem Weg nach Kreta – da war die Panik groß, aber zum Glück sind am Ende doch noch Plätze frei geworden. Und ein zweites Mal auf dem Rückflug von Bangkok nach Berlin. Dieses Mal habe ich freiwillig auf meinen Platz verzichtet und bekam eine richtig gute Ersatzverbindung. In meinem Fall war das Glück im Unglück – aber was passiert, wenn man nicht so glimpflich davonkommt? Welche Rechte hast du, wenn dein Flug überbucht ist? Hier kommt der Überblick – mit persönlichen Erfahrungen und den wichtigsten Fakten zu deinen Fluggastrechten. Darüber berichte ich euch hier auf dem Reiseblog mehr.

Warum Airlines Flüge überbuchen
Vielleicht fragst du dich: Warum sollte eine Airline überhaupt mehr Tickets verkaufen, als sie Sitze hat? Ganz einfach: Viele Passagiere treten ihre Flüge nicht an, weil sie krank werden, den Anschluss verpassen oder spontan umbuchen. Airlines kalkulieren diese „No-Shows“ ein und verkaufen vorsorglich mehr Tickets. In den meisten Fällen geht die Rechnung auf. Doch wenn alle erscheinen, sind plötzlich mehr Menschen da als Sitze. Genau das nennt sich Überbuchung – und das ist kein Einzelfall, sondern gängige Praxis.
Flug überbucht: Deine Rechte in der EU
Die gute Nachricht: Wenn dein Flug überbucht ist, bist du rechtlich abgesichert. Grundlage ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Sie regelt genau, welche Ansprüche du hast.
Entschädigung nach Entfernung
Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugdistanz ab:
- bis 1.500 km: 250 €
- 1.500 – 3.500 km: 400 €
- über 3.500 km: 600 €
Die Entschädigung bekommst du zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung.
👉 Beispiel: Wirst du unfreiwillig von einem Berlin–New York-Flug ausgeschlossen, kannst du bis zu 600 Euro bekommen – auch wenn die Airline dir ein Ersatzticket anbietet.
Anspruch auf Beförderung oder Erstattung
Du kannst selbst entscheiden, ob du:
- einen Ersatzflug nimmst (so früh wie möglich, manchmal sogar mit einer anderen Airline)
- oder dir den Ticketpreis erstatten lässt
Freiwillig oder unfreiwillig? Das macht den Unterschied
Airlines fragen oft am Gate: „Wer verzichtet freiwillig auf seinen Platz?“ Wenn du dich meldest, bekommst du meist Gutscheine, Hotelübernachtungen oder eine bessere Verbindung – aber keine gesetzliche Entschädigung. So war es auch bei meinem Bangkok-Flug. Ich war zufrieden, weil ich eine bessere Verbindung bekommen habe.
👉 Wichtig: Wenn du unfreiwillig nicht mitfliegen darfst, stehen dir die vollen Fluggastrechte inklusive Entschädigung zu.

Weitere Ansprüche: Hotel, Verpflegung & Co.
Die EU-Verordnung sieht mehr vor als nur Geld:
- Verpflegung & Getränke, wenn du länger warten musst
- Hotelübernachtung, falls es erst am nächsten Tag weitergeht
- Transferkosten zum Hotel und zurück
- 2 Telefonate oder E-Mails – ja, das ist tatsächlich so festgelegt
Das klingt nach Kleinigkeiten, kann aber auf langen Reisen Gold wert sein. Stell dir vor, du sitzt nachts in Bangkok oder Rom fest – dann ist ein bezahltes Hotelzimmer ein echter Rettungsanker. Die Verbraucherzentrale informiert hierüber auch sehr detailliert.
So sicherst du deine Ansprüche
Viele Reisende wissen gar nicht, dass sie Geld verlangen dürfen – oder sie scheitern an der Bürokratie. Deswegen mein Tipp: Dokumentiere alles!
- Boardingpass & Buchungsbestätigung aufbewahren
- Beweise sichern: Fotos von Anzeigetafeln, Uhrzeiten, Kommunikation mit der Airline
- Schriftlich bestätigen lassen, dass du nicht befördert wurdest
- Quittungen sammeln (z. B. für Snacks oder Hotel, falls du selbst zahlen musstest)
Mit diesen Unterlagen kannst du deine Ansprüche direkt bei der Airline geltend machen.
Was tun, wenn die Airline blockt?
Nicht jede Airline zahlt freiwillig. Dann gibt es drei Wege:
- Schlichtungsstelle Luftverkehr (kostenlos in Deutschland)
- Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Reiserecht
- Dienstleister wie Flightright, EUclaim oder FairPlane – die behalten zwar oft 20–30 % Provision, aber kümmern sich komplett um den Fall
Für viele lohnt es sich, den einfachen Weg über solche Portale zu gehen – besser ein Teil des Geldes als gar nichts.
Persönliche Tipps im Umgang mit Überbuchung
Aus meinen Erfahrungen habe ich gelernt:
- Ruhig bleiben: Am Gate eskaliert die Stimmung schnell, aber Stress bringt selten was.
- Verhandeln lohnt sich: Wenn du freiwillig verzichtest, kannst du oft bessere Deals rausholen (z. B. Business-Class, Hotelgutscheine).
- Flexibel sein: Manchmal ist der Ersatzflug sogar angenehmer als der ursprüngliche.
- Aber: Wenn du einen wichtigen Termin hast, verzichte lieber nicht – deine Rechte gelten nur bei unfreiwilliger Nichtbeförderung.
Fazit: Deine Rechte kennen lohnt sich
Ein überbuchter Flug ist ärgerlich, keine Frage. Aber er muss nicht im Chaos enden. Wenn du deine Rechte kennst, kannst du im schlimmsten Fall sogar profitieren. Bis zu 600 Euro Entschädigung, Hotel und Verpflegung oder eine bessere Verbindung – all das steht dir zu.
Für mich war es zweimal eher glimpflich: In Kreta bin ich doch noch mitgeflogen, in Bangkok habe ich freiwillig getauscht. Aber es hätte auch anders laufen können – und dann bin ich froh, dass es klare Regeln gibt.
👉 Mein Tipp: Speichere dir diese Infos ab, damit du im Ernstfall vorbereitet bist. Und wenn du unsicher bist, hole dir Hilfe bei Schlichtungsstellen oder Portalen.


1 Kommentar
[…] schon einiges erlebt. Mal war der Koffer weg, dann der Anschluss, stundenlange Verspätungen und überbuchte Flüge. So fängt keine Reise gut an. Doch du hast Rechte bei einer Flugverspätung! In diesem Beitrag […]